AGBs

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeines

Es werden nur Personen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert. Es werden keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten tätowiert.

Ich behalte mir vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere politische Wunschmotive.

 

Geschäftszeiten

Tätowierungen und Vorbesprechungen finden in der Regel von Dienstag bis Freitag statt, wobei in Ausnahmefällen auch Termine je nach Vereinbarung möglich sind.

 

Vorbesprechungen und Anzahlung

Bei einer Vorbesprechung, die entweder persönlich im Studio oder per E-Mail erfolgen kann, werden das Motiv, die Körperstelle, Größe und Farbwünsche des Kunden besprochen und mit Hilfe eines Vorbesprechungs-Formulars dokumentiert.

Nachdem diese Details feststehen, wird der Preis für das Gesamtprojekt veranschlagt und am Besprechungsformular dokumentiert. Im Anschluss wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung von 50€ – 100€ (je nach Aufwand) zur Terminfixierung zu leisten. Auch die Höhe der Anzahlung wird am Besprechungsformular dokumentiert.

Bei Vorbesprechungen via E-Mail-Verkehr gilt der E-Mail Verlauf mit offensichtlichem Einverständnis des Kunden als Bestätigung für das Anerkennen des Preises für das jeweilige Tattoo-Projekt.

 

Preise

Die Kosten einer Arbeitsstunde betragen 150€

Der Mindestpreis eines Auftrags beträgt ebenfalls 150€.

Für sehr große Zeichnungen werden zudem 100€ Zeichenpauschale für den Arbeitsaufwand verrechnet. Bei Nichterscheinen zum Tattootermin ohne vorherige Absage wird die Zeichenpauschale einbehalten.

Bei Großprojekten empfehle ich, eine Tagessession zu buchen. Bei dieser wird den ganzen Tag am Projekt gearbeitet (ca. 6h Tattoozeit). Preislich kommt die Ganztagessitzung auf 900€.

 

Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt, Einigkeit über das Motiv herrscht und einen Stechtermin vereinbart.

Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50€-100€ (je nach Aufwand) zu leisten.

Bei Terminverlegung bis zwei Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben.

Im Falle einer Erkrankung wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird.

Kommt es in diesen Fällen zu keiner neuen Terminvereinbarung, wird die Anzahlung in Form eines Gutscheins ausgehändigt (keine Barablöse möglich).

In allen anderen Fällen wird bei der Nichteinhaltung des Termins die Anzahlung als Aufwandsentschädigung (u.a. für die angefallene Zeichenarbeit) einbehalten.

Sollte es während des Auftrags zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen dem Kunden und dem Tätowierer kommen (Anfeindungen, die vom Kunden ausgehen, Unzuverlässigkeit, wesentliche, unvereinbar divergierende künstlerische Vorstellungen u.Ä,), steht es mir offen, einen bereits ausgemachten Termin zu stornieren und die erbrachten Leistungen (Zeichnung und Beratung) in Rechnung zu stellen.

 

Zahlung

Nach Fertigstellung des Tattoos ist die (Rest-)Zahlung direkt und in voller Höhe zu entrichten. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand der Tätowierung und kann vorher nicht genau festgelegt werden. Genaueres dazu legt der Tätowierer fest und spricht es mit seinem Kunden ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden erlaube ich mir, ein Inkasso-Büro für die weitere Abwicklung zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten müssen vom Kunden getragen werden.

Gutscheine

Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden und gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages.

 

Hygiene

Es versteht sich von selbst, dass streng nach den geltenden Hygienevorschriften gearbeitet wird.

Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Sollte sich der Kunde nicht an diese halten, übernehme ich für daraus resultierende Folgeschäden keine Haftung.
Es ist selbstverständlich, dass vom Kunden am Tag des Stechtermins ein Mindestmaß an Körperhygiene erwartet wird.


Nachstechen
Falls nötig, beinhalten die Preise auch einen Termin für das Nachstechen der Tätowierung.
Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres nach Fertigstellung der Tätowierung wahrzunehmen.
Bei nachlässiger Pflege behalte ich mir vor, das Nachstechen zu verweigern.
Nach Ablauf oben erwähnter Frist besteht für den Kunden weiterhin die Möglichkeit, einen Nachstechtermin zu vereinbaren, wobei dieser dann nach dem dafür benötigten Zeitaufwand zu bezahlen ist.


Einwilligungserklärung
Vor jedem Eingriff ist vom Kunden eine schriftliche Einwilligungserklärung auszufüllen und zu unterzeichnen, die u.a. folgende Informationen und Punkte beinhaltet:

Allgemeine Kundendaten und Fragen zur Gesundheit des Kunden.
Aufklärung über gesundheitliche Risiken und Gefahren in Bezug auf Tätowierungen.
Dokumentation der verwendeten Stoffe und deren Chargennummern.
Der Unterzeichner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er aus freiem Willen tätowiert werden möchte.
Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der Haut verbleibt.
Der Unterzeichner nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien…) auf die Tätowierung bzw. die verwendeten Materialien nicht abschätzbar sind.
Der Unterzeichner stimmt nach ausführlicher Information und Aufklärung der Tätowierung ausdrücklich zu
Dem Unterzeichner werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen übergeben, für die Folgen bei Nichtbeachtung dieser haftet der Unterzeichner selbst.
Weiters wird keine Haftung für das Nichterreichen des vom Unterzeichner angestrebten Ergebnisses übernommen, weil dieses in hohem Maße von nicht vorher abzusehenden Faktoren abhängig ist. Individuelle Körperreaktionen, Heilungsverlauf und Pflege können vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beeinflusst oder vorausgesehen werden.
Ebenfalls erklärt der Unterzeichner, nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu stehen und alle Angaben zu etwaig relevanten Vorerkrankung wahrheitsgemäß vorgenommen zu haben.
Der Unterzeichner erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden nicht tätowiert.
Vor dem Ausfüllen der Einverständniserklärung wird ein gültiger Lichtbildausweis des Kunden / der Kundin in Form eines Führerscheins, Personalausweises oder Reisepasses verlangt. Dieser wird in Form einer Kopie der Einverständniserklärung beigelegt.
Die Daten des Kunden werden unter Berücksichtigung von Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Einwilligungserklärungen werden für 10 Jahre verfügbar gehalten.


Nach dem Stechen des Tattoos wird der Kunde mündlich über die Nachbehandlung aufgeklärt.
Außerdem stehe ich auch nach dem Eingriff für eventuelle Fragen zur Pflege bereit.

 


Bildrechte
Die Tattoomotive werden von mir selbst entworfen und gezeichnet und können daher nur nach Absprache und mit ausdrücklicher Erlaubnis weiterverwendet oder mitgenommen werden.
Nach Anfertigung des Tattoos wird von diesem ein Foto erstellt. Dieses kann auf meiner Internetseite, den gängigen Social Media-Seiten und zu Werbezwecken verwendet werden. Der Kunde verzichtet auf die Rechte an diesem Bild.

 


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der 
Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den 
gesetzlichen Vorschriften.


Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Betriebes Atelier Hochmond, Ziegelofengasse 27, 1050 Wien